Digitaler Nachlass – was alles im Computer steckt
Todesfall – und was ist mit dem persönlichen Daten im Internet?
Wer und wie über den „digitialen Nachlass“ verfügen kann – ist rechtlich noch nicht im einzelnen geklärt.
Was versteht man unter dem digitalen Nachlass?
Alles was in der „Cloud“ aber auch auf dem Rechner zu Hause (ggf. Büro) gespeichert ist:
- E-Mail-accounts
- Soziale Medien (Facebook, google+, Twitter, Youtube, Xing, u.a.)
- Webseiten
Wer soll im Todesfall über den digitalen Nachlass verfügen?
Zuweilen hilft der Nachweis der Erbenstellung, um Verfügung über den digitalen Nachlass zu ermöglichen. Hier ist es häufig auch noch nötig, Passwörter zu erhalten. Häufig tun sich die Provider schwer mit dem Nachweis der Legitimation. Außerdem kann die Bearbeitung dauern. Je nach Provider gibt es auch unterschiedliche Lösungen für den Umgang mit dem Todesfall.
Am Besten dürfte es sein, einem Berechtigten (etwa dem Vorsorgebevollmächtigten) sämtliche Netzwerke und Zugangsdaten zu überlassen, bzw. zu regeln, was geschehen soll.
Sollen Daten gelöscht werden, von den Erben oder sonstigen fortgeführt? Diese Entscheidung kann man auch den Berechtigten überlassen.