Nach Angaben des NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans würden rund zwei Milliarden Euro bundesweit auf Konten Verstorbener bei Banken liegen.
Da die Erben von diesen nichts wüssten, bleibt das Geld bei den Banken, die damit (kostenlos) arbeiten.
Die Erben können sich an die jeweiligen Banken wenden, um Auskünfte zu erteilen. Allerdings gibt es sehr viele Banken. Daher bietet es sich an, sich auf Banken an den jeweiligen Aufenthaltsorten des Erblassers zu wenden.
Sollten keine gewillkürten (testamentarische) oder gesetzlichen Erben vorhanden sein, geht das Geld auf den Fiskus (dem Bundesland) über.
Banken verpflichten; zentrale Auskunftsstelle errichten
Im nordrhein-westfälischen Landtag wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss am kommenden Donnerstag mit dem Thema befassen.
Erwägenswert wäre die Errichtung einer Stelle, in der Bundes- oder gar europaweit verwaiste Konten ausfindig gemacht werden könnten. An diese Stelle (oder an das Nachlassgericht) sollten dann die Banken Meldung machen, wenn die Bank Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers hat, bzw. nach beispielsweise 5 Jahren kein Kontakt mehr zum Kontoinhaber besteht.
Auch in der Schweiz gibt es zentrale Möglichkeiten zu klären, ob verwaiste Konten vorhanden sind.
Vorsorgeordner errichten
Dem künftigen Erblasser sei zugunsten seiner Erben empfohlen, bereits zu Lebzeiten eine umfassenden Vorsorgeordner zu errichten. Hierin sind die vorhandene Banken zu vermerken.