Das Haus im Erbfall – „Fluch und Segen des Erbens“
Der Finanzanalytiker aus Stuttgart – Volker Looman, greift in seinem Artikel in der FAZ „Fluch und Segen des Erbens“ eine erbrechtlichen Klassiker auf: 2 Brüder erben hälftig. Der eine will das Haus übernehmen. Müsste aber den anderen auszahlen.
Der Bruder der das Haus übernehmen will, befindet sich in einer schwierigen Lage entscheiden zu müssen. Häufig spielen dabei – nicht nur Rendite Gesichtspunkte eine Rolle. Vielleicht ist es das Elternhaus, das Haus, wo er aufgewachsen ist, dass die Eltern mühsam errichtet haben… Die emotionale Bindung an den Familienbesitz kann stark sein.
Der Analytiker rechnet schnell vor: die Anlage an der Börse, oder die Schuldentilgung dürften die besseren Lösungen sein, als sich wegen der Ausgleichung des Bruders und der Sanierung.
Haus im Erbrecht
Aus erbrechtlicher Sicht kann schon der Erblasser dem Sohn bei seiner Entscheidungsfindung helfen. Er kann – am besten in Absprache – mit den Kindern die Zukunft der Immobilie besprechen. Insbesondere kann er Regeln vorgehen, ob und in welcher Höhe eine Ausgleich gefunden bzw. erfolgen soll.
Das Erbrecht bietet hier verschiedene Instrumente: Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Verfahren zur Bestimmung von Gleichstellungsgelder.
Wenn Streit über die Immobilie hat jeder Miterbe – unabhängig von seiner Quote – die Möglichkeit die Teilungsversteigerung herbeizuführen. Aber auch dieses Verfahren nimmt Zeit in Anspruch und kann Werte zerstören – auch die Familie.
Der künftige Erblasser sollte daher schon zu Lebzeiten überlegen, im Testament vorzusorgen.