Dei Deutsche Herzstiftung präsentiert einen „Erbenrechner„. Damit kann die gesetzliche Erbfolge nach deutschen Erbrecht ermittelt werden.
Meist wird die gesetzliche – also die vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene Erbfolge auch vielen Gründen nicht vorteilhaft sein. Daher empfiehlt sich in fast allen Fällen die Errichtung eines Testaments.
Die Berechnung des gesetzlichne Erbteils ist auch wichtig für die Bemessung der Pflichtteilsquote. Der Pflichtteil nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Die gesetzliche Erbteil hängt bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern auch vom Güterstand der Eheleute ab.
Der Erbenrechner hilft natürlich auch nur, wenn deutsches Recht Anwendung findet, und nicht etwa das Erbrecht eines anderen Staates.