Totenschein – Kosten
Der Totenschein (Todesbescheinigung, Leichenschauschein) ist eine Bescheinigung des Todes durch einen Arzt. Er ist die Grundlage für die Beurkundung des Sterbefalls durch den Standesbeamten (Sterbeurkunde).
Wenn man stirbt, endet die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Die Kasse prüft die Arztrechnung nicht mehr – das ist nun Ihre Aufgabe!
Die Rechnung des Arztes begleicht meist der Bestatter und weißt sie auf seiner Rechnung aus. Sie sollten die Rechnung des Arztes prüfen, weil diese zuweilen zu viel abrechnen.
Was kostet der Totenschein?
Der Totenschein unterliegt der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Ziffer 100 GOÄ beinhaltet die Untersuchung eines Toten einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines nach GOÄ B VII. Zur Ziffer 100 kann noch ein Wegegeld nach § 8 mit Nachtzuschlag GOÄ geltend gemacht werden; es richtet sich nach der Entfernung (einfache Strecke).
Die zusätzliche Abrechnung eines Hausbesuchs zur Durchführung der Leichenschau ist nicht statthaft.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, zu deren Aufgaben auch die ärztliche Behandlung der aufgenommenen Personen gehört, kann eine besondere Vergütung für die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins nicht verlangt werden.
Sonst hat der zur Bestattung Verpflichtete die Kosten für die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins zu tragen. Häufig sind dies die Erben. Kosten der Bestattung
Die Höhe der Kosten ist in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte geregelt. Der Kostenpunkt für die Hauptleistung des Arztes – die Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins (Ziffer 100 der GOÄ) – beläuft sich auf 14,57 Euro. Dieser Wert kann aber bei höherem Aufwand steigen. Ohne Begründung kann der Arzt das 2,3-Fache der festgelegten Kosten, d.h. 33,51 Euro und mit Begründung das 3,5-Fache in Höhe von 51,- Euro in Rechnung stellen.
Schutz vor falschen Arztrechnungen
Vereinbaren Sie mit dem Bestattungsunternehmen, dass sie selbst die Kosten für die Leichenschau zahlen möchten. Zahlen Sie nicht in bar.
Prüfen Sie die Rechnung. Sind der Name und die Anschrift des Arztes gut zu lesen? Setzt sich der Rechnungsbetrag aus Gebührenziffern nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zusammen?
Für den Fall, dass auf der Arztrechnung neben Ziffer 100 GOÄ (Leichenschau) auch noch die Ziffer 50 GOÄ (Untersuchung) oder Ziffern für die Untersuchung bestimmter Organe oder Zuschläge für Nacht-/Wochenend-/Feiertagsdienst erhoben werden, sollte die Arztrechnung von Landesärztekammer geprüft werden.
Totenschein – Kosten – Leichenschau – Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage zu den Kosten der Leichenschau geantwortet, vgl. die Antwort-BR-Kosten-Leichenschau
Nunmehr ist mit einer Kostenerhöhung zu rechnen:
Die derzeitige Vergütung für die Todesfeststellung wurde im Jahr 1996 in der GOÄ festgelegt. Die Anforderungen an die Todesfeststellung haben sich seitdem differenziert. Die in der seit 1996 unveränderten GOÄ enthaltenen Leistungen und Vergütungen bilden dies nicht ab.
Im Rahmen der anstehenden Novellierung der GOÄ ist daher vorgesehenen, diese Leistungen zu differenzieren und entsprechend dem jeweiligen Aufwand angemessen
zu bewerten. Entsprechende Vorschläge werden von der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband erarbeitet.
Diese Vorschläge werden im Rahmen der Erstellung eines Verordnungsentwurfes für eine GOÄ Novellierung von der Bundesregierung geprüft. Vor diesem Hintergrund ist eine Bewertung konkreter Beträge für die Vergütung der Todesfeststellung in der GOÄ durch die Bundesregierung derzeit nicht sachgerecht.