Vorbilder – die vorsorgen!

Vorbilder, die sich für die Vorsorge einsetzen!

Vorbild – Hans Jürgen Schütz-Jaritz
Vorbild für Vorsorge
Harald Stadler
Vorbild für Vorsorge – Herr R. Klein
Pudel „Harry“
Vorbild  Brigitte
Vorbild für Vorsorge – Bürgermeister Wolfgang Henseler
Vorbild für Vorsorge Doris
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Vorbilder für Vorsorge Hans-Dieter und Marlies
Vorbilder für Vorsorge Eheleute K.
Vorbilder für Vorsorge Eheleute Wille und Sybille

 

Vorbild für Vorsorge Karl Kambeck
Vorbild für Vorsorge -Gisela Becker
Vorbild für Vorsorge H. Soick
Vorbild für Vorsorge Marianne Regendorp
Vorbilder Anette und Stepfan Holter
Vorbild für Vorsorge Elmar Reiffert

Kampagne: Vorsorgeordner für JEDEN!

Kampagne: Vorsorgeordner für JEDEN!

Für jeden einen Vorsorgeordner – das ist das Ziel.
Der Vorsorgeordner soll die Vorsorge erleichtern. Er soll der erste Schritt zur eigenen Vorsorge sein. Er ist ein ständige Erinnerung daran, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und diese auf dem letzten Stand zu halten.

In den Vorsorgeordner gehören:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Testament
  • Anweisungen an den Bevollmächtigten und Erben
  • wichtige Verträge (Eheverträge, Übertragungsverträge)

Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde übergibt jeden einen Vorsorgeordner im Tausch gegen eine Foto des „Vorbildes“ mit Vorsorgeordner.
Das Foto soll dann auf dieser Webseite veröffentlicht werden – als Vorbild für andere auch mit der Vorsorge zu beginnen.

Seien Sei Vorbild!

Gelegenheit für die Fotoaufnahmen und den Tausch gibt am Stand der Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gewerbefest am Sonntag, den 25. Juni 2017 in Bornheim-Roisdorf bei PORTA.

Vorsorgeordner im Tausch gegen Ihr Foto ! Seien Sie Vorbild für andere!

 

 

Demenz durch anticholinerge Medikamente

Gedächtnisprobleme und Demenz können durch die Einnahme von anticholinerge Medikamente entstehen.
Anticholinergika sind in vielen Medikamenten: Inkontinenz- und Beruhigungsmitteln, Neuroleptika, Antidepressiva, Tabletten gegen Übelkeit, Schmerzen oder Allergien.

Demenz durch Medikament und nicht wegen des Alters

Nach Angaben von NDR-Visite sollen neue Studien zeigen, dass sie vor allem bei älteren Menschen zu Gedächtnisproblemen führen und das Risiko für Demenz steigern können. Die langfristige Einnahme von Anticholinergika zerstöre Nervenzellen und die Gedächtnisleistung wird dauerhaft eingeschränkt.
Daher wird vor der unbedachten Einnahme dieser Medikamente gewarnt. Derzeit nehme jeder dritte Patient über 75 Anticholinergika ein. Gedächtnisprobleme werden oft auf das Alter geschoben.
Dabei könnte die Ursache in der Einnahme der anticholinergen Medikamenten liegen.

Wirkung von Anticolinergika

Anticholinergika verhindern, dass der Nervenbotenstoff Acetylcholin seine Wirkung – als Kommunikationsmittel im Gehirn –  entfalten kann.
Bei einigen Medikamenten, zum Beispiel gegen Parkinson und Inkontinenz, ist dies erwünscht.
Bei älteren Menschen kann es auch zu einer nachlassende Nierenfunktion kommen. Deshalb müsse mit zunehmendem Alter die Dosis vieler Medikamente reduziert werden, die man in jüngeren Jahren  noch gut vertragen hat.
Je mehr anticholinerge Medikamente ein Mensch einnimmt, desto wahrscheinlicher ist eine Schädigung des Gehirns.

Hinweis auf anticholinerge Wirkung

Ob ein Medikament eine anticholinerge Wirkung hat, wird durch folgende  Nebenwirkungen im Beipackzettel indiziert:

  • Verstopfung
  • Mundtrockenheit
  • Probleme beim Wasserlassen
  • Sehstörungen aufgeführt

Wer solche Hinweise im Beipackzettel entdeckt, sollte seinen Arzt oder Apotheker dazu befragen.
Eigenmächtig absetzen sollten Patienten ihre Medikamente generell nicht, aber sie sollten einen Überblick behalten, welche Medikamente sie einnehmen und wofür.
Diese Liste sollten sie möglichst auch immer zu Arztbesuchen oder in die Apotheke mitnehmen. Und immer wieder sollte gemeinsam mit dem Hausarzt geprüft werden, ob Medikamente mittlerweile abgesetzt oder reduziert werden können, um unnötige Nebenwirkungen zu vermeiden.

Diese Liste sollte auch in einen Vorsorgeordner zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert werden.

Medikamente mit anticholinergen Wirkungen
  • Gegen Unruhe z.B. Atosil
  • Parkinsonmittel z.B. Benzatropin
  • Blasenmittel z.B. Oxybutynin
  • Antidepressiva Trizyklische Antidepressiva
  • Neuroleptika z.B. Clozapin
  • Schmerzmittel Morphin-Typ
  • Beruhigungsmittel Benzodiazepine
  • Gegen Übelkeit z.B. Dimenhydrinat
  • Gegen Bauchkrämpfe z.B. Butylscopolamin
  • Gegen Allergie z.B. Cetirizin
  • Beruhigungsmittel z.B. Diphenhydramin

Werden die Medikamente abgesetzt, kann die „Demenz“ wider verschwinden und ggf. wieder die Gedächtniskraft und Selbständigkeit herbeigeführt werden.

 

 

Konten verstorbener

Nach Angaben des NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans würden rund zwei Milliarden Euro bundesweit auf Konten Verstorbener bei Banken liegen.

Da die Erben von diesen nichts wüssten, bleibt das Geld bei den Banken, die damit (kostenlos) arbeiten.

Die Erben können sich an die jeweiligen Banken wenden, um Auskünfte zu erteilen. Allerdings gibt es sehr viele Banken. Daher bietet es sich an, sich auf Banken an den jeweiligen Aufenthaltsorten des Erblassers zu wenden.

Sollten keine gewillkürten (testamentarische) oder gesetzlichen Erben vorhanden sein, geht das Geld auf den Fiskus (dem Bundesland) über.

Banken verpflichten; zentrale Auskunftsstelle errichten

Im nordrhein-westfälischen Landtag wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss am kommenden Donnerstag mit dem Thema befassen.

Erwägenswert wäre die Errichtung einer Stelle, in der Bundes- oder gar europaweit verwaiste Konten ausfindig gemacht werden könnten. An diese Stelle (oder an das Nachlassgericht) sollten dann die Banken Meldung machen, wenn die Bank Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers hat, bzw. nach beispielsweise 5 Jahren kein Kontakt mehr zum Kontoinhaber besteht.

Auch in der Schweiz gibt es zentrale Möglichkeiten zu klären, ob verwaiste Konten vorhanden sind.

Vorsorgeordner errichten

Dem künftigen Erblasser sei zugunsten seiner Erben empfohlen, bereits zu Lebzeiten eine umfassenden Vorsorgeordner zu errichten. Hierin sind die vorhandene Banken zu vermerken.

Tiere im Erbfall

Tiere im Erbfall – was tun?
Tiere im Erbfall
Wer kümmert sich um mich?

Was soll mit den Haustieren im Vorsorge- und Erbfall geschehen? Dieser Frage geht der General-Anzeiger Bonn in seinem Artikel „Was, wenn Herrchen nicht mehr kann?“ nach.

Rechtsanwältin Stefanie Herzig, verweist auf  Möglichkeiten der Sicherstellung der Versorgung von Tieren im Testament. Hier bieten sich erbrechtliche Auflagen und Vermächtnisse an.

Wer soll das Tier im Vorsorge- und Erbfall versorgen?

Es macht Sinn, bereits im Vorfeld mit demjenigen zu sprechen, der dann das Tier versorgen soll. Die nötige Rechtsmacht dazu sollte er haben (Vollmacht mit einer entsprechenden Vereinbarung).

Auch für das Hund, Katz & Co bietet sich ein Vorsorgeordner an. Info zu seinem Verhalten, Essen und gesundheitlichen Situation (Impfungen u.a.).

Tierschutzverein

Tiere aus  Tierschuztvereinen werden im Notfall in der Regel zurückgenommen. Im Vertrag mit den großen Tierschutzvereinen ist dies im Fall von Tod und Krankheit des Tierhalters geregelt.

Derjenige, der sich kümmern soll, muss natürlich kurzfristig Bescheid wissen. Hier hilft ein Hinweis im eigenen Vorsorgeordner bzw. ein Hinweis im Portemonnaie / Handtasche, dass ein Tier vorhanden ist. Zu nennen sind auch die Kontaktdaten desjenigen, der im Notfall informiert werden soll.