Geldschein-Betreuung

Geldschein Betreuung: Demente Frau zereißt Scheine

Eine demente, 89-jährige Dame hat fast 20.000 Euro aus Angst vor Einbrechern zerrissen.
Die Dame, vertreten durch den sei betreuenden Enkel bzw. Ihr Anwalt, forderte von der Bundesbank Ersatz, da Sie dabei nicht bei Sinnen war.
Als die Bundesbank nicht zahlte, wurde sie verklagt.

Die erste Instanz, das  Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, wies die Klage ab. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 6 A 682/15) war erfolgreich: die Deutsche Bundesbank wurde zum Ersatz der Banknoten verpflichtet.

Ersatz für Geldschein: Begründung des Gerichts

Zwar haben die Klägerin die Banknoten vorsätzlich zerstört, es bestünden jedoch ausreichende Gründe zu der Annahme, dass sie dabei gutgläubig im Sinne des „Beschlusses der Europäischen Zentralbank über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro, Banknoten“ vom 19. April 2013 gehandelt habe.
Das Gericht ging dabei davon aus, dass die demente Frau in einem krankheitsbedingten Zustand geistiger Verwirrtheit befunden habe und damit gutgläubig im Sinne des genannten Beschlusses der Europäischen Zentralbank gewesen sei.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann die Deutsche Bundesbank Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.

Kostenfreier Umtausch der Geldscheine

Geldscheine kann man grundsätzlich nach einem Beschluss der Europäischen Zentralbank in der EU kostenfrei bei den Zentralbanken „umtauschen“, etwa wenn man mehr als die Hälfte des Scheines vorlegt. Ist Geld im Kamin „verpufft“, sollte man die Asche mitsenden.

Der Umtausch kommt auch nicht so selten vor. Bei der Bank in Mainz soll es 30.000 „Vorgänge“ gegeben haben, laute eine Bericht der FAZ vom 23. März 2016. 44 Millionen sollen erstattet worden sein.
Zuweilen komme es auch vor, dass Erblasser – zur Vermeidung von Erbschaftssteuer – das Geld vorsätzlich zerstören. Dann jedoch gibt es keine Erstattung.

Wenn Sie nicht wissen sollten, was Sie mit Ihrem Nachlass anfangen soll – wir helfen Ihnen gerne!

Woran Sie als Bevollmächtigter und Betreuer alles denken müssen!

Organe spenden – ja oder nein?

Organe spenden – ja oder nein?

Ein Spendeorgan kann neues Leben geben.
Mancher kann sich den Eingriff in seinen „Leib“ nicht vorstellen.

Wer Hilfe bei der Entscheidung sucht, ist mit dem Buch von Sibylle Sterzik „Zweites Leben, Organe spenden – ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen und Fakten“ (Wichern, Berlin 2013, S. 168, € 14,95) gut beraten.

Weitere Inof zur Organspende.

Tag des Betreuungsrechts

Tag des Betreuungsrechts
Betreuung - Betreuungsverfügung
Handeln, bevor das Unwetter kommt! Messdorfer Feld bei Bonn Juni 2016

Bundesweit finden anlässlich des Tages des Betreuungsrechts Vorträge zum Betreuungsrecht statt. Meist geht es dann um Vorsorgevollmachten und das Betreuungsverfahren.

Ein Überblick über die  landesweiten Veranstaltungen finden Sie unter der Seite des Vereins Recht-Verständlich e.V.

Im Vorsorgefall kann der „Betroffene“ seine rechtlichen Angelegenheiten  nicht mehr allein erledigen. Wenn niemand  von ihm bevollmächtigt wurde, muss der Staat handeln. Er setzt in einem umfangreichen Betreuungsverfahren einen Betreuer ein. Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht (örtliches Amtsgericht) gegenüber rechenschaftspflichtig. Hiermit ist viel Bürokratie verbunden. Besser solte der „Betroffene“, solange er noch geschäftsfähig ist,   jemanden, dem er vertraut   –  am besten aus seiner Familie  – bevollmächtigen, für ihn tätig zu werden. Dafür erstellt er eine Vorsorgevollmacht. Das ist weniger bürokratisch für den Betroffenen.

Testamentsvollstreckung?

Testamentsvollstreckung – ein sinnvolle Sache?
Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstrecker schafft Ordnung!

Auf fast einer Seite widmet sich der General Anzeiger Bonn der Frage der Testamentsvollstreckung unter der Überschrift „Das Erbe friedlich abwickeln“.
Zu Recht wird dieser – oft vernachlässigte Aspekt – der Vorsorge- und Nachlassgestaltung in Erinnerung gerufen.

Interviewt wird dabei der von mir sehr geschätzte Bonner Kollege, Eberhard Rott. Er hat sich durch die Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstrecker (1997) für die Abwicklung von Nachlässen durch Testamentsvollstrecker eingesetzt.

Bei jeder Vorsorge- und Nachlaßgestaltung – unabhängig von der Art, Größe und Wert des Nachlasses  -sollte überlegt werden, ob die Testamentsvollstreckung ein sinnvolles Instrument zur Abwicklung des Nachlasses darstellt.
Viele meinen, der eigene Nachlass sei nicht werthaltig und nichts Besonderes. Über besondere Regelungen müsse man nicht nachdenken. Aber bei der Abwicklung des Nachlasses stellt sich später oft etwas anderers heraus. Es wäre besser gewesen, sich ein paar Gedanken gemacht zu haben.

Wenn man sich für einen Testamentsvollstrecker entschieden hat, gehört die Regelung ins Testament.

Mit warmer Hand schenken

Mit warmer Hand schenken?
Schenkung - Wachstum schaffen
Schenken – Grundlage für Wachstum

Schenken – sich selbst entreichern?

In seinem Buch „Why helping others drives our success – GIVE and TAKE“  teilt Adam Grant Menschen in drei Gruppen ein: „Takers“, „Matchers“ und „Givers“.
„Takers“ versuchten so viel wie möglich für sich rauszuholen. „Matchers“ halten das Geben und Nehmen im Gleichgewicht, nach der Prämisse: „Ich gib Dir was, wenn Du mir auch was gibst“.
„Givers“ würden mehr und beständig geben und damit die Gesellschaft voranbringen.

Wenn es um den Hausrat geht – etwa zur Räumung der Nachlassimmobilie – vielleicht kann man die Sachen weiterreichen an diejenigen, die es noch nutzen können: www.freecycle.org/browse/DE/Germany

Großzügigkeit kann die Welt voranbringen. Lassen Sie sich von diesen englischsprachigen Webseiten inspirieren:
http://www.servicespace.org/
http://www.kindspring.org/