Dei Deutsche Herzstiftung präsentiert einen „Erbenrechner„. Damit kann die gesetzliche Erbfolge nach deutschen Erbrecht ermittelt werden.
Meist wird die gesetzliche – also die vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene Erbfolge auch vielen Gründen nicht vorteilhaft sein. Daher empfiehlt sich in fast allen Fällen die Errichtung eines Testaments.
Die Berechnung des gesetzlichne Erbteils ist auch wichtig für die Bemessung der Pflichtteilsquote. Der Pflichtteil nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Die gesetzliche Erbteil hängt bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern auch vom Güterstand der Eheleute ab.
Der Erbenrechner hilft natürlich auch nur, wenn deutsches Recht Anwendung findet, und nicht etwa das Erbrecht eines anderen Staates.
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein bundesweites elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann.
Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos.
Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Für die Abgabe einer Erklärung sollten Sie folgendes bereithalten:
1
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
oder Elektronischer Aufenthaltstitel
oder die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.
2
Krankenversichertennummer
und E-Mail-Adresse
3 Für die Abgabe über das Smartphone:
Smartphone mit AusweisApp
ODER
Für die Abgabe über den Computer:
Smartphone und PC jeweils mit AusweisApp
oder PC mit AusweisApp und Kartenlesegerät
Bald sollen Eintragungen auch über Krankenkassen-Apps möglich sein.
Wie beim Orangspendeausweis kann die Einwilligung auch auf bestimmte Organge beschränkt oder auf einen andere Person delegiert werden.
Bisherige Orgaonspendeausweise bleiben wirksam, etwa in einer Patienteentverfügung oder dem Papierausweis.
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, BFH-Urteil vom 26.9.2023, Az. IX R 13/22).
Ein Steuerpflichtiger war Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Nachlss gehörte auch eine Immobilie. Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte danach die Immobilie.
Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft), da zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre lagen.
Der BFH entschied: Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei („Nämlichkeit“). Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Immobilie nicht der Fall
Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.
Der Leitzsatz:
Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).
Im General-Anzeiger Bonn hat die Wirtschaftjournalisten Ulla Thiede in der Rubrik Wirtschaft einen informativen Artikel zum „Berliner Testament“ verfasst. Hierfür hat Sie mich interviewt.
Zum Aufbau der eigenen Altersversorge benötigt man einen langen Atem. Langfrastiges Sparen ist nicht jedermanns Sache. Menschen, denen es einfach fällt, eine Verbindung mit iherer Zukunft aufzubauen, fällt es leichter für die private Altervorsorge leichter.
Hilfreich ist dabei die Fähigkeit seine Zukunft zu visualisieren; also eine Verbinung zwischen dem gegenärtigen und dem zukünftigen Selbst zu sehen.
Das ist für Frauen besonders wichtig, da sie länger leben. Altersarmut trifft vor allem Frauen, weil sie weniger fürs Alter gespart haben als Männer und auch weniger Beitrags- und Anrechnungszeiten in der staatlichen Rente haben.
Hal Herschfeld hat in Studien untersucht, wie Menschen geholfen werden kann, langfristig zu denken: Zukunftsvisualisierungen können trainiert werden – und dass habe positive Einflüsse auf die finanzielle Planung. Hierzu hat er das eigenen Abbild altern lassen. Die Konfrontation mit sich selbst in der Zukunft (future-self) führt zu einen langfristigen Verhaltensänderungen. Dies hat er auf einem TEDx EAST erläutert.
Nach Thomas Mathar (Financial Wellbeeing 2023, S. 114) helfe auch ein Vergleich mit solchen Personen, die für die Zukunft sparen und ihre Altersversorge in den Alltag integrieren.
Kennen Sie in Ihren Bekanntenkreis jemanden, der langfristig denkt?
Wie wird Ihre Situation in 10, 20 oder 30 Jahren sein?
Unsere Zukunft vorstellen – was spielt da eine Rolle? Der wichtigste Faktor soll nach Thomas Mathar sein: das Wissen über die Dinge, Erlebnis und Aktivitäten, die uns Freude und Lebenssinn geben.
Um seine Gedanken zu fassen, könnte eine Brief an Ihr künftiges Selbst helfen. Den Breif können Sie sie dann in ein paar Jahren an sich zurücksicken lassen: www.futureme.org
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde vor 10 Jahren und mit 65 Jahren.
Sie wollen auch sehen, wie Sie aussehen, wenn Sie älter sind?
Das Landgericht Frankenthal entschied am 26. Mai 2023 (Az. 8 O 282/22) folgenden Streitigkeiten zwischen zwei Brüdern: Sie stritten darüber, wo die Urnen ihrer Eltern mit rumänischen Wurzeln beigesetzt werden sollten, in Deutschland oder Rumänien. Das Gericht hat zugunsten des Bruders mit der Generalvollmacht entschieden. Diese gebe im Zweifel ein alleiniges Recht zur Totenfürsorge.
Die Eltern hatten einem Sohn eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Diese enthielt unter anderem den Auftrag an den Sohn, die Bestattung zu regeln.
Nach dem Tod der Eltern ließ dieser die beiden Urnen in einem Gräberfeld in Rumänien beisetzen. Damit war der andere Sohn nicht einverstanden und beantragte eine Umbettung der Urnen nach Deutschland.
Das Landgericht sah keinen Anspruch des nicht bevollmächtigten Bruders, auf die letzte Ruhestätte seiner Eltern Einfluss zu nehmen. Durch die Generalvollmacht sei dieses Recht ausschließlich nur einem der beiden Brüder übertragen worden. Die Vollmacht ermögliche dem beauftragten Sohn auch zu bestimmen, wo das Grab liegen und wie es aussehen solle.
Um Streit in der Familie zu vermeiden, bietet sich die Frage der Bestattung in einer Bestattungsverfügung zu regeln. Dort kann ein „Totenfürsorgeberechtigter“ bestimmt werden, der Art und Weise der Bestattung – nach den Vorgeban – des zu Bestattenden regelt.