Vorsorgebrief 1/2018

Vorsorgebrief 1/2018 vom Fachanwalt für Erbrecht Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick:

  1. Entschädigung für die Nutzung der Nachlassimmobilie
  2. Regelungsbedarf bei bedürftigen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten
  3. Berechnung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs
  4. Verteilung des Nachlasses durch Los
  5. Vollmacht des Erblassers nach dem Todesfall
  6. Voreintragung bei Absicherung
  7. Geschlossene Fonds – gefährliche Erblasten
  8. Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren

Hinweis:    www.VorsorgeOrdnung.de lebt auch von Ihnen.

Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, auch bei Facebook oder google+.      Tel. 02222-931180 
telefonische Beratung für 3 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz unter: Tel. 0900 10 40 80 1
Dr. Wolfgang Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16 – 53332 Bornheim

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Versicherung bei Vorsorge

Versicherungen bei Vorsorge

Vorsorge ist Fürsorge: Daher spielen Versicherungen eine Rolle.
Zum einen bei Sicherung der eigenen Vorsorge (Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit,  auch Haftpflicht) – aber auch zur Versorgung der eigenen Familie – Risiko- bzw. Kapitallebensversicherungen.

Quarks & Co – Versicherungen– hat sich mit der Frage zu Versicherungen beschäftigt:
Welche Versicherungen werden für wen empfohlen: Allgemeiner Hinweis unter: http://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/welche-versicherungen-sind-wirklich-wichtig-100.html

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Vorsorge für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Gerade bei „Schreibtischtätern stellt sich die Frage, ob und inwieweit tatsächlich eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, da schon viel schief gehen muss, dass man zum Versicherungsfall wird.
Von einer Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Viel weitergehend ist die Erwerbsunfähigkeit. Dann kann man gar nicht mehr arbeiten. Das kommt dementsprechend selten vor.
Berufsunfähigkeit ist fast immer eine Folge von Erkrankungen, so dass eine Unfallversicherung hier nicht hilfreich ist.
Ob, ab wann und zu welchem Grad eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist zudem häufig Gegenstand von Streit mit der entsprechenden Versicherung.
Zu den steuerlichen Fragen hat  jüngst Volker Looman, munter wie immer, in der FAZ geschrieben (5. September 2017).

Nettoversicherungen

Beim Abschluss der Versicherung über einen Makler ist immer daran zu denken, dass der Makler hiervon profitiert – und zwar nicht nur mit einer einmaligen Prämie für den Abschluss, sondern jedes weitere Jahr – quasi als Honorar für seine damaligen Verkaufserfolg.

Bei gonetto.de kann man für viele Versicherungen die Bestandsprovisionen ermitteln.
Zu erwägen ist daher, gegen einen monatlichen Betrag (1 Euro) gonetto zum Makler zu machen und  Versicherungsgebühren zu sparen.Gerade bei Unfall- oder Wohngebäudeversicherungen kann das viel ausmachen.

Altersvorsorgeverträge

Im Bereich von Versicherungsverträgen, welche die Altersvorsorge betreffen, kann sich ein Besuch der Webseite: www.vorsorgekampagne.de sinnvoll sein (vgl. auch FAZ „Jeder Versicherte kann Geld sparen, Daniel Mohr, 2.09.2017).

Natürlich sollten Sie solche langfristigen Verträge auch im Vorsorgeordner sammeln

Vorbilder – die vorsorgen!

Vorbilder, die sich für die Vorsorge einsetzen!

Vorbild – Hans Jürgen Schütz-Jaritz
Vorbild für Vorsorge
Harald Stadler
Vorbild für Vorsorge – Herr R. Klein
Pudel „Harry“
Vorbild  Brigitte
Vorbild für Vorsorge – Bürgermeister Wolfgang Henseler
Vorbild für Vorsorge Doris
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Vorbilder für Vorsorge Hans-Dieter und Marlies
Vorbilder für Vorsorge Eheleute K.
Vorbilder für Vorsorge Eheleute Wille und Sybille

 

Vorbild für Vorsorge Karl Kambeck
Vorbild für Vorsorge -Gisela Becker
Vorbild für Vorsorge H. Soick
Vorbild für Vorsorge Marianne Regendorp
Vorbilder Anette und Stepfan Holter
Vorbild für Vorsorge Elmar Reiffert

Kampagne: Vorsorgeordner für JEDEN!

Kampagne: Vorsorgeordner für JEDEN!

Für jeden einen Vorsorgeordner – das ist das Ziel.
Der Vorsorgeordner soll die Vorsorge erleichtern. Er soll der erste Schritt zur eigenen Vorsorge sein. Er ist ein ständige Erinnerung daran, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und diese auf dem letzten Stand zu halten.

In den Vorsorgeordner gehören:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Testament
  • Anweisungen an den Bevollmächtigten und Erben
  • wichtige Verträge (Eheverträge, Übertragungsverträge)

Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde übergibt jeden einen Vorsorgeordner im Tausch gegen eine Foto des „Vorbildes“ mit Vorsorgeordner.
Das Foto soll dann auf dieser Webseite veröffentlicht werden – als Vorbild für andere auch mit der Vorsorge zu beginnen.

Seien Sei Vorbild!

Gelegenheit für die Fotoaufnahmen und den Tausch gibt am Stand der Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gewerbefest am Sonntag, den 25. Juni 2017 in Bornheim-Roisdorf bei PORTA.

Vorsorgeordner im Tausch gegen Ihr Foto ! Seien Sie Vorbild für andere!

 

 

Vorsorgebrief – Newsletter 1/2017

Vorsorgebrief – Newsletter 1/2017

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vom Fachanwalt für Erbrecht Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick:

Vorsorgen ist überlebenswichtig
Vorsorge ist Fürsorge!

1. Totenfürsorge
2. Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass
3. Verjährung von Grundstücksvermächtnissen
4. Versilberung des Betongoldes
5. Erbengemeinschaft – Vorkaufsrecht – Maklergebühren
6. Prozesskosten bei der Erbschaftssteuer absetzen
7. Steuerbefreiung fürs Familienhaus
8. Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftssteuer
9. Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
10. Grundbuch und Erbschein
Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, auch bei
Tel. 02222-931180
Telefonische Rechtsberatung für 3 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz unter: Tel. 0900 10 40 80 1

1. Totenfürsorge

Bei der Totenfürsorge handelt es sich um das Recht und die Pflicht, meist der nächsten Angehörigen, über den Leichnam zu bestimmten und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden.
Die Pflicht zur Totenfürsorge führt zunächst auch zur Übernahme der mit der Bestattung verbundenen Kosten. Allerdings kann sich der Totenfürsorgeberechtigte diese Kosten nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag beim Erben wiederholen, § 1968 BGB (BGH v. 14.12.2011 – IV ZR 132/11).
Wem das Totenfürsorgerecht zusteht, bestimmt zunächst der Erblasser. Um diesen Willen zu doku-mentieren bietet sich die Errichtung einer „Bestattungsverfügung“ an.
Kann der Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, wird auf die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten unter den nächsten Angehörigen nach den öffentlichen Bestattungsgesetzen der Länder zurückgegriffen. Die Bestattungsgesetze sollen jedoch nur einen Anhalt für die Bestimmung darstellen (ZEV 3/2017 – Dr. Christoph Karzewski, S. 129ff.).
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte jedenfalls auch dem getrennt lebenden Ehegatten des Erblassers – trotz Zerrüttung – die Totenfürsorgepflicht – entsprechend der Rangfolge der Totenfürsorgeberechtigten nach dem Bestattungsgesetz – aufgebürdet (BGH v. 17.11.2011 – III ZR 53/11).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (LG Bielefeld v. 24.02.2016 – 21 S 10/15) gehört auch die Frage, ob der Leichnam offen aufgebahrt werde und wer diesen betrachten dürfe zum Totenfürsorgerecht. Dort verlangte der Sohn, der zwar an der Beerdigung teilnahm, dem aber der Zugang an den Leichnam seines Vaters verwehrt wurde, Schmerzensgeld.
Das Landgericht sprach sich auch dafür aus, dass eine anonyme Bestattung vom Totenfürsorgerecht umfasst wäre, ließ diese Frage jedoch offen.

 

Gedanken zu Ostern

Kreuztod Jesu – Auferstehung – Ostern im Christentum

In der Karwoche gedenken Christen des Kreuztodes Jesu.

In der FAZ vom 10. April 2017 befragte Reinhard Bingener den 68 Jahre alten Friedrich Wilhelm Graf, emeritierte Professor für systematische Theologie und in Ethik in München, sowie dien 57-jährigen Heinrich Bedforder-Strohm – Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Graf:

„Am Karfreitag wird darüber nachgedacht, dass Gott nicht der Allmächtige, sondern zugleich der Sterblich ist. Es geht, theoretisch gesprochen, um die symbolische Einholung der Selbstnegation des Absoluten. Das hat Konsequenzen für unsere Lebensführung: Nun können wir ganz anders über den Menschen und sein Leid reden. Das Kreuz sensibilisiert uns für unsere eigene Sterblichkeit, stärkt unserer Kontingenzbewusstsein und hält uns die Fragilität endlichen Lebens präsent.“

Bedford-Strom:

„Mir ist der Bogen von Karfreitag zu Ostern wichtig. Am Karfreitag gedenken wird des Leidens Jesu und damit auch des Leidens aller anderen Menschen. Wir behaupten nicht weniger, als dass auch Gott an diesem Leiden teilhat – auch an der Abgründigkeit des Todes. Am Ostersonntag mündet das in die Botschaft von der Auferstehung und die Überzeugung, dass Jesus Christus uns bis heute begleitet.“

Angesichts dessen bietet sich, vorzusorgen, mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.

kostenlose Telefonhotline Patientenschutz

kostenlose Telefonhotline Patientenschutz

Die Deutschen Stiftung Patientenschutz bietet eine kostenlose

Telefon mit Paragraf verbunden
kostenlose Telefonhotline

Telefonhotline bei Frigen rund um die Pflege, Ärzte, Krankgenkassen,  und Patientenverfügungen.

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz versteht sich als Sprecherin schwerstkranker Menschen.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichte sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand.
Sie finanziere sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer.
Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände.
Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.
Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.

Beratungsbeispiele:
  • Eine Krankenkasse forderte nach der Kündigung den Elektrorollstuhl ihres gehbehinderten Mitglieds zurück, ohne dass ein Ersatz bereitstand.
  • Einer Schwerstpflegebedürftigen sollte das Merkzeichen für eine starke Gehbehinderung aberkannt werden.
  • Ein Patient mit Pflegestufe 2 wurde nach einem Wechsel von seiner neuen Pflegekasse in Pflegestufe 1 zurückgestuft.

Zuletzt standen Fragen zur Pflegereform und den neuen Pflegegraden im Mittelpunkt. Seit dem 1.1.2017 haben die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen abgelöst. Aber auch die langen Wartezeiten auf Facharzttermine, mangelhafte Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Ärzten bleiben Dauerbrenner.

Patientenschutztelefon
  • Dortmund (0231 7380730)
  • Berlin (030 28444840)
  • München (089 2020810)
    Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei.

Altenativ gibts die kostenpflichtige Vorsorgehotline von Dr. Wolfgang Buerstedde zum Erb- und Vorsorgerecht.

Beim Dehle lierste se kenne

Jeder Rheinländer ist ein Philosoph: bewandert in der gute Lebensführung und ja nicht verlegen wenn es um Weisheiten geht:

„Beim Dehle lierste se kenne“

Wörtlich: Beim Teilen lernst Du sie kennen.
Du lernst dann den wahren Charakter der Beteiligten kennen. Ansonsten verbergen die Beteiligten häufig ihre Vorhaltungen.

„Wenn es aber an das Grundsätzlich geht, dann kann es sein, dass die Masken fallen“ – so der GA-Redaktion Jörg Manhold in seinem Artikel über Rheinische Redensarten.

Di in der Mundart kundige Elisabeth Schleier berichtet: „Wenn´s beim Erben ans Teilen geht, dann kann man sehen, wie sich die Leute aufführen.“

Der Erblasser kann beim Erben mögliche Streitigkeiten vorbeugen.

 

Glück durch Vorsorge

Glück durch Abschluss der Vorsorge

Die Glücksforscherin Michael Brohm-Badry rät für 2017: Projekte bewusst zum Abschluss bringen.

„Man müsse sich immer wieder aktiv Situationen schaffen, die man erfolgreich zum Abschluss bringe, erklärt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Positv-Psychologische Forschung in Trier (GA Samstag 31. Dezember 2016).

Situationen erfolgreich abschließen, wie:

Sport machen, Hecke Schneiden, Bad putzen — oder eben Vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament 

Wenn man etwas gezielt erledigt habe, löse dies Glücksgefühle aus, so die 54-jährige Glücksforscherin.

Seien Sie nicht passiv – und verpassen Sie nicht die Chance auf dieses Glücksempfinden!