Vorsorgebrief 1/2024

Themen im Überblick

  1. EU-Güterrechtsverordnung
  2. MoPeG – Tod eines GbR-Gesellschafters – seit 1.1.2024
  3. Neues Staatsangehörigkeitsgesetz – seit 27. Juni 2024 in Kraft
  4. Notarkosten: Unerkannt Geschäftsunfähige muss nicht zahlen
  5. Grundbuch von Altlasten befreien!
  6. Anzeige des Erwerbs nach § 30 ErbStG
  7. Wohngemeinnützigkeit
  8. Vorsorge- und Nachlassgestaltung – alle paar Jahre
  9. Parkinson – was macht die Forschung?

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Nachlassverzeichnis – und Notar

Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis.

Vielfach weigern sich Notare aber ein solches zu erstellen. Und wenn Sie die Erstellung angehen, besteht der Eindruck, dass die Erstellung keinerleire Priorätit genießt und so verschleppt. Nichte selten nimmt die Erstellung über ein Jahr in Anspruch. Häufig behauptet der Notar nur „Arbeitsüberlasstung“ behauptet und weist bereits darauf hin, dass sich die Bearbeitung verzögern wird (in der Hoffnung, dass sich der Erbe einen anderen sucht).

Aber es bleibt dann immer noch Zeit für andere lukrative Geschäfte, wie Grundstückübertragungen, Testamente…

Der ist als Behörde aber verpflichtet tätig zu werden.

Insoweit ist die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) erfreulich, dass diese grundsätzlich besättigt. Aber es ist nicht zu erwarten, dass sich dadurch die Praxis bei den Notaren ändern.

Die Hürde für einen Notar, die Er­stel­lung eines Nach­lass­ver­zeich­nis­ses zu ver­wei­gern, ist laut BGH hoch. Ein gro­ßer Zeit­auf­wand könne nur in Aus­nah­me­fäl­len Grund sein, einen Auf­trag nicht aus­zu­füh­ren.

Zum Fall: Eine Alleinerbin beauftragte einen Notar mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nach § 2314 BGB. Der Notar stellte zunächst zwar eigene Ermittlungen an (Recherche in den elektronischen Grundbüchern der umliegenden Amtsgerichte sowie einer Auskunftsanfrage bei zehn Kreditinstituten). Da der Verstorbene aber nur kurze Zeit der Lebensgefährte der Erbin war, konnte die Hinterbliebene über viele Sachverhalte nur Mutmaßungen anstellen. Daher sah sich der Notar außerstande, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, und lehnte die Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses ab.

Die Vorinstanz war seiner Meinung: Mithilfe dieser Daten könne er kein umfassendes und inhaltlich richtiges Nachlassverzeichnis erstellen. Andernfalls würde er eine unvollständige Urkunde errichten. Hilfsweise berief sich der Notar darauf, dass die Arbeit unzumutbar sei: Er habe sich bereits mehr als ein Jahr mit dem Nachlassverzeichnis beschäftigt. Nach erfolgreicher Notarbeschwerde der Frau beim BGH muss er nun jedoch wieder ran.

Nach Ansicht des BGH war der Notar entgegen der Entscheidung des LG nicht berechtigt, die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses abzulehnen Bislang habe er noch nicht alle Ermittlungsmöglichkeiten (z.B. hinsichtlich von fehlenden Kontoauszügen) ausgeschöpft. Auch ohne entsprechende Zwangsmittel gegen die Erbin hätte er – wegen der ihm obliegenden eigenständigen Ermittlungspflicht – weitere Nachforschungen anstellen müssen.

Dazu hätte er, so der BGH weiter, etwa bislang fehlende Kontoauszüge besorgen und sichten müssen, zum einen hinsichtlich des fiktiven Nachlasses, zum anderen hinsichtlich etwaiger Schenkungen des Erblassers (etwa an die minderjährige Enkelin) in den letzten zehn Jahren vor dessen Tod. Da die Erbin wohl selbst nicht im Besitz der Kontoauszüge gewesen sei, hätte der Notar sich bemühen müssen, Einsicht zu erhalten.

Der mit der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses verbundene Zeitaufwand könne allenfalls theoretisch im Ausnahmefall einen ausreichenden Grund nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO für die Verweigerung darstellen.

BGH, Beschluss vom 19.06.2024 – IV ZB 13/23

Bewegung im Alter

Veranstaltung des Netzwerks AlternsfoRschung an der Universität Heidelberg
am Mittwoch, den 10. April 2024, von 17 bis 19 Uhr
im Hörsaal 13 der Neuen Universität am Universitätsplatz .

Online-Teilnahme ist eine Anmeldung unter
kontakt@nar.uni-heidelberg.de erforderlich

Das gesundheitliche Potential von Bewegung und Training bis ins hohe Alter ist zwar wissenschaftlich belegt, dennoch bewegen sich die meisten Menschen zu wenig. Die Frage „Wie viel Bewegung sollte es sein und welchen Erkrankungen kann ich dadurch vorbeugen?“ steht im Mittelpunkt der Veranstaltung des NAR, das sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger wendet. Doch wie kann
Bewegung gemessen werden? Ist der Schrittzähler noch zeitgemäß oder gibt es bessere Alternativen? Welche Rolle spielt Bewegung in der Vorbeugung von Krebserkrankungen und welchen Effekt hat körperliche Bewegung im Verlauf der Krebserkrankung? Diesen und weiteren Fragen stellen sich Prof. Dr. Karen Steindorf, DKFZ und NCT Heidelberg, Prof. Dr. Simon Steib, Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg sowie Prof. Dr. Clemens Becker, Geriatrisches Zentrum, Universitätsklinikum Heidelberg. Für die

Der Eintritt ist frei, die Teilnehmenden haben nach den Vorträgen die Möglichkeit, Fragen an die Referierenden zu stellen.

Nähere Informationen

Einführung ins Betreuungsrecht am 21.02.2024 – 18:00 Uhr.

Fortbildungsveranstaltung für ehreamtliche rechtliche Betreuer der Stadt Bonn in den Räumen der SKF-Sozialdienst katholischer Frauen Bonn und Rhein-Sieg-kreis, Stiftsgassee 17.

Anmeldung: 0228/98241-13
oder per E-Mail: regina.koch@skf-bonn-rhein-sieg.de

Eine Übersicht über die Veranstaltungen für ehrenamtliche, rechtliche Betreuer finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema und was Sie erwartet, erfahren Sie hier.

Wie sieht Deine Zukunft aus? Altersvorsorge aufbauen

Zum Aufbau der eigenen Altersversorge benötigt man einen langen Atem. Langfrastiges Sparen ist nicht jedermanns Sache.
Menschen, denen es einfach fällt, eine Verbindung mit iherer Zukunft aufzubauen, fällt es leichter für die private Altervorsorge leichter.

Hilfreich ist dabei die Fähigkeit seine Zukunft zu visualisieren; also eine Verbinung zwischen dem gegenärtigen und dem zukünftigen Selbst zu sehen.

Das ist für Frauen besonders wichtig, da sie länger leben. Altersarmut trifft vor allem Frauen, weil sie weniger fürs Alter gespart haben als Männer und auch weniger Beitrags- und Anrechnungszeiten in der staatlichen Rente haben.

Hal Herschfeld hat in Studien untersucht, wie Menschen geholfen werden kann, langfristig zu denken: Zukunftsvisualisierungen können trainiert werden – und dass habe positive Einflüsse auf die finanzielle Planung.
Hierzu hat er das eigenen Abbild altern lassen. Die Konfrontation mit sich selbst in der Zukunft (future-self) führt zu einen langfristigen Verhaltensänderungen. Dies hat er auf einem TEDx EAST erläutert.

Nach Thomas Mathar (Financial Wellbeeing 2023, S. 114) helfe auch ein Vergleich mit solchen Personen, die für die Zukunft sparen und ihre Altersversorge in den Alltag integrieren.

Kennen Sie in Ihren Bekanntenkreis jemanden, der langfristig denkt?

Wie wird Ihre Situation in 10, 20 oder 30 Jahren sein?

Unsere Zukunft vorstellen – was spielt da eine Rolle? Der wichtigste Faktor soll nach Thomas Mathar sein: das Wissen über die Dinge, Erlebnis und Aktivitäten, die uns Freude und Lebenssinn geben.

Um seine Gedanken zu fassen, könnte eine Brief an Ihr künftiges Selbst helfen. Den Breif können Sie sie dann in ein paar Jahren an sich zurücksicken lassen: www.futureme.org

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde vor 10 Jahren und mit 65 Jahren.

Foto vom Vorsorgeanwalt mit Vorsorgeordnert
Vorsorgeanwalt Dr. W. Buerstedde mit einem Vorsorgeordner im Arm
Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde – mit 65 Jahren

Sie wollen auch sehen, wie Sie aussehen, wenn Sie älter sind?

Ein von Ihnen hochgeladenes Foto wird entsprechend „gealtert“: www.scottishwidowsyourfutureself.co.uk

Vorsorgebrief 2 /2023

Vorsorgebrief 2/2023 vom Fachanwalt für Erbrecht Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick

  1. „Behindertentestament” und Testament für Bedürftige
  2. Lebzeitige Vorsorge für Bedürftige
  3. Pflichtteilsverzicht zur Vermeidung staatlichen Zugriffs
  4. Geerbte Immobilie – Sanierungspflichten nach Gebäudeenergiegesetz
  5. Beeinträchtigende Schenkung – Testamentsanfechtung
  6. Abgabepflicht von letztwilligen Verfügungen
  7. Gebühren – Betreuung bei Vorerbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung
  8. Rentensplitting versus Witwenrente
  9. Wie Pflege die gesetzliche Rente erhöht
  10. Unterhaltszahlungen an Angehörige steuerlich absetzen
  11. Direkte Geldzuwendungen / Geld ausgeben – fürs eigene Glück

Info für ehrenamtliche Betreuer – Bonn

Info für rechtliche Betreuuer und Bevollmächtigte – organisiert von Beratungsvereinen (SKM) und der Betreuungstelle der Stadt Bonn.

Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgerichts

28.11.23, 18:00 – 19:30

SKM Bonn e.V.

Kölnstr. 36753117 Bonn

Referent: Ralf Waeser, Vereinsbetreuer im SKM – Kath. Verein für soziale Dienste Bonn e.V.

Ort: SKM Bonn e.V., Kölnstr. 367, 53117 Bonn

Herr Waeser informiert über die Zuständigkeiten und die Aufgaben von Betreuungsgerichten und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und gibt Hinweise über Rechte und Pflichten der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer (z.B. Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung des Betreuungsgerichts bedürfen, Berichterstattung, Rechnungslegung usw.)

Für hörbehinderte Menschen ist es möglich, eine gebärdensprachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Notwendig hierfür ist eine verbindliche Anmeldung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Unterbringungen nach BGB

04.12.23, 18:00 – 19:30 Uhr

Betreuungsbehörde

Hans-Böckler-Str. 353225 Bonn-Beuel

Themen: Unterbringung nach BGB und freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Bauchgurt, Stecktisch etc. durch die/den rechtliche/n Betreuerin bzw. Betreuer. Es wird über den notwendigen Verfahrensablauf sowie über dessen Durchführung, aber auch über die Möglichkeiten der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen informiert.

Für hörbehinderte Menschen ist es möglich, eine gebärdensprachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Notwendig hierfür ist eine verbindliche Anmeldung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. 

Anmeldung: Tel. 0228-77 3011 Email: betreuungsbehörde@bonn.de

Suizid im Recht

Donnerstag, 16.11.2023,

18:00 – 20:00

Meckenheimer Allee 107,
53115 Bonn

Villa Pfennigsdorf
Poppeldorfer Allee 108

Vortrag von Prof. Josef Isensee

In seinem Urteil vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Suizid Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Wie jedoch hierzu Hilfe erfolgen kann, liegt nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Entsprechende gesetzliche Regelungen, um dieses Problem aufzulösen, fanden im Juli dieses Jahres im Deutschen Bundestag keine Mehrheit.

Der Vortrag wird von der Friedrich-Spee-Akadamie angeobten.

Vorsorgebrief 1/2023

Vorsorgebrief als PDF-Datei

Themen im Überblick

  1. Pflichtteilsstrafklausel
  2. Beglaubigte Vollmacht – Betreuungsbehörde oder Notar?
  3. Reform des Stiftungsrechts – ab 1. Juli 2023
  4. Vorwegerbfolge: Schenkungs- und Grunderwerbssteuer
  5. Mit der Pflege die Rente aufbessern / Pflegereform
  6. Demenz – untersuchen lassen
  7. Bestattungsverfügung – Bertha v. Suttner
  8. Verbitterung
  9. Glücklich sein – dafür kann man was tun – engl. Podcast

Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Ergkankungen – Infotag Alzheimer / Demenz am 23.9. in Bonn

Vorträge rund um die Alzheimer / Demzen: Medizin, Forschung, Gesellschaft, Vorbeugung.

Programm

auch per Live-Stream auf YouTube.

·         Wenn Sie vor Ort mit dabei sein möchten, können Sie sich auf der Website www.dzne.de/alzheimer-infotag2023 anmelden.

·         Der Livestream wird unter www.dzne.de/alzheimer-infotag2023-live übertragen.