Vorsorgebrief 1/2024

Themen im Überblick

  1. EU-Güterrechtsverordnung
  2. MoPeG – Tod eines GbR-Gesellschafters – seit 1.1.2024
  3. Neues Staatsangehörigkeitsgesetz – seit 27. Juni 2024 in Kraft
  4. Notarkosten: Unerkannt Geschäftsunfähige muss nicht zahlen
  5. Grundbuch von Altlasten befreien!
  6. Anzeige des Erwerbs nach § 30 ErbStG
  7. Wohngemeinnützigkeit
  8. Vorsorge- und Nachlassgestaltung – alle paar Jahre
  9. Parkinson – was macht die Forschung?

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2 Gedanken zu „Vorsorgebrief 1/2024“

  1. Statt die Klienten ein Testament handschriftlich abschreiben zu lassen, sollte ein verantwortungsvoller Rechtsanwalt die Klienten zum Notar schicken. Dort wird das Testament von dem Notar aufgesetzt, die Klienten müssen nur unterschreiben. Entscheidend ist, dass die Erben bei notarieller Beurkundung später keinen Erbschein beantragen müssen, der doppelt so teuer ist wie das notarielle Testament. Hier fehlt es offenbar an der klientengerechten Aufklärung, zumal Anwaltskosten bei gleichem Geschäftswert deutlich höher sind als Notarkosten.

    1. Danke für Ihre Hinweise.
      Aber leider auch nicht immer zutreffend.
      Häufig ist das anwaltliche vorgeschriebene Testament deutlich günstiger als beim Notar.
      Und dann ist auch trotz notarieller letztwilliger Verfügung ein Erbschein nötig — bei Unklarheiten, u.a.
      Schließlich ist auch häufig ein Erbschein erst gar nicht nötig, bzw. kann noch günstiger durch ein beglaubigte Vollmacht „ersetzt“ werden.
      Ich würde aus meiner Praxis schätzen, dass letztlich der Weg über den Notar zumindest in der Hälfte der Fälle der kostenintensivere Weg war — als der Weg über einen Rechtsanwalt (wie mir).

      Berücksichtigt man zudem die steuerliche Situation – bei den die Notar grundsätzlich nicht beraten – macht der Weg über eien Fachanwalt für Erbrecht meist Sinn.
      Zumindest zunächst vorab in der Erstberatung.
      Es ist ja nicht so, dass ich – in entsprechenden Fällen – ja auch zu einem notariellen Testament rate. Aber pauschal zu sagen – direkt den Wegn über den Notar – dürft in vielen Fällen nicht der optimale sein.

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