Vorsorgen

Vorsorgen – ist nicht so schwer!

Vorsorgen ist nicht so schwer! Sie können bereits Einiges selbst erledigen. Hier finden Sie viel kostenlose Infos, Checklisten und Muster rund ums Vorsorge- und Erbrecht. Gerne ist Ihnen auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Dr. W. Buerstedde behilflich.

Vorsorgeordner errichten, wieso?

Foto vom Vorsorgeanwalt mit Vorsorgeordnert
Vorsorgeanwalt Dr. W. Buerstedde mit einem Vorsorgeordner im Arm
  • Regelungen wichtiger Fragen für Sie und Ihre Angehörigen!
  • Schafft Ordnung bei Ihren Vorsorgemaßnahmen
  • Gibt Überblick über ihre persönliche und finanzielle Situation
  • Adressbuch wichtiger Personen und Bekannter
  • Erleichtert Ihrem Bevollmächtigten/ Betreuer und Erben die Arbeit

Mit dem Besuch auf dieser Webseite überwinden Sie die Hürde eines verbreiteten Tabus: Sie sorgen aktiv vor für Alter und Tod.

  • Ergreifen Sie sinnvolle Vorsorgemaßnahmen:  Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Organspende, Bestattungsverfügungen und Testamente.
  • Helfen Sie sich und Ihren Bevollmächtigten durch einen Vorsorgeordner
  • Erfahren Sie, worauf es für Erstellung eines Vorsorgeordners ankommt.

Wenn Sie in einigen Wochen einen alles umfassenden Vorsorgeordner erstellt haben, werden Sie mit dem beruhigenden Glücksgefühl belohnt, Ihre Angelegenheiten für sich und Ihre Angehörigen geregelt zu haben.

Vorbilder, die sich für die Vorsorge einsetzen!

Info und Checklisten „Vorsorge und Erbrecht“

Infos und Checklisten vor dem Erbfall

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung und Vieles mehr

Infos und Checklisten nach dem Erbfall

  • Todesfall, was tun?
  • Erbschein
  • Erbauseinandersetzung
  • Erb- und Pflichtteilsrechte
Kostenlose Muster und Vordrucke

Muster und Vordrucke „vor“ dem Todesfall (Vorsorgevollmacht, u.a.)

Muster und Vordurcke „nach“ dem Todesfall

Warum vorsorgen?

Werden keine oder fehlerhafte Vorsorgemaßnahmen getroffen, kann dies gravierende Folgen haben:

  • Die Wünsche des Betreuten oder des Erblassers werden nicht erfüllt, weil man sie nicht kennt oder missachtet.
  • Die Familie streitet, weil aufgrund des Todesfalls die Person fehlt, die hätte vorsorgen können.
  • Das Familienvermögen erleidet Verluste durch unnötige Ausgaben und Steuern.
  • Der Tod des Erblassers wird von „Erbfolgechaos“ überschattet.

Durch umfassende Vorsorgemaßnahmen

  • werden die Wünsche des Betreuten und des Erblassers befolgt.
  • bleiben der Familienfrieden und das Vermögen erhalten.
  • wird die kluge Weitsicht des Vorsorgenden gelobt.

Verantwortung tragen – für sich und andere!

Durch einfache, aber zielgerichtete Maßnahmen können Sie für den Vorsorge- und Todesfall Vorkehrungen treffen, die nicht nur Ihren Wünschen gerecht werden, sondern vor allem auch Ihren Angehörigen helfen.

Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen die Entscheidung ab, wie Sie  würdevoll sterben möchten.
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie Ihre Vertrauensperson, für Sie zu handeln, wenn Sie nicht mehr können oder wollen. Soll es sich um einen vom Gericht bestellten Betreuer handeln, dann wäre eine Betreuungsverfügung zu errichten.
Sie ersparen Ihren Familienangehörigen viel Streit, Arbeit und Kosten, wenn Sie in einem Vorsorgeorder alle wichtigen Informationen und Unterlagen aufbewahren.
Mit einer Organspende können Sie Leben anderer retten. Auch wenn Sie bereits älteren Jahrgangs sind, können Ihre Organe noch „medizinisch“ jung sein.
Mit einer Bestattungsverfügung regeln Sie, wie Sie bestattet werden möchten. So vermeiden Sie schon im Ansatz einen Familienstreit.

Selbst wer keine nahen Angehörigen hat, muss sich darüber im Klaren sein, wenns ums Geld geht, ist der Streit zwischen Nichten, Neffen usw. vorprogrammiert. Das können Sie durch eindeutige Regelungen im Vorsorgeordner verhindern.
Errichten Sie daher einen Vorsorgeordner, der griffbereit auf Ihrem Schreibtisch, Regal oder im Safe liegt.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse und treffen Sie entsprechende Vorsorgemaßnamen.

Aspekte erfolgreicher Vorsorge

Meist empfiehlt es sich, die Vorsorge mit den engsten Angehörigen abzustimmen.

Werden Ehegatte und Kinder mit der Nachlassregelung einverstanden sein? Stimmen die Begünstigten der vom Erblasser gedachten Aufteilung zu?

So können spätere Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden; die Abstimmung mit den Beteiligten erhöht die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen.

  • Auch wenn es zahlreiche Mustertexte gibt, ist Ihr Fall stets individuell. Daher und weil das Vorsorgerecht fast alle Wünsche erfüllen kann, sollten Sie keine Abstriche bei Ihren persönlichen Wünschen machen. Ein guter Anwalt kann sie Ihnen in rechtliche Formen gießen;  darüber hinaus  kann er auf weitere Möglichkeiten hinweisen, wie Sie Ihre Vorsorge optimal gestalten.
  • Das Vorsorgerecht ist wegen seiner wichtigen persönlichen und wirtschaftlichen Folgen besonderen Form- und Verfahrensvorschriften unterworfen. Beispielsweise bedarf es einer notariellen Vollmacht, damit der Bevollmächtigte ein Grundstück verkaufen oder ein Darlehen aufnehmen kann. Mit einer notariellen Vollmacht oder notariellem Testament kann auch häufig ein teurer Erbschein gespart werden.
  • Die familiären Verhältnisse sind von besonderer Bedeutung für die Nachlassgestaltung. Das gilt nicht nur bei Minderjährigen, Adoptierten, Stiefkindern, Geschiedenen oder Lebenspartnern, sondern auch in Hinblick auf den ehelichen Güterstand. Nicht gewünschte – gesetzliche – Folgen können durch entsprechende Regelungen vermieden werden.
  • Auch wenn die Erbschaftssteuer häufig diskutiert wird, so trifft sie doch nur wenige Erben – wegen der hohen Freibeträge. Das gilt jedenfalls, solange nicht „entferntere“ Abkömmlinge wie Geschwister, Neffen und Nichten bedacht werden. Aber auch dann kann eine optimierte Nachlassgestaltung Steuern vermeiden. Darüber hinaus ist die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
  • Dass eine langfristig orientierte Vorsorgeplanung erhebliche wirtschaftliche Vorteile und familiären Frieden  bringt, wird Ihnen auf den folgenden Seiten deutlich.
Typische Fehler bei der Vorsorge

Viele glauben, Vorsorgeregelungen seien nicht notwendig. Das „Gesetz“ oder der „Staat“ werde es schon richten. Hierbei wird verkannt, dass die gesetzlichen Regelungen nur selten den Wünschen des Erblassers entsprechen, diesen sogar häufig zuwiderlaufen. Unser Rechts- und Gesellschaftssystem bietet erheblichen Gestaltungsspielraum. Privatautonomie ist auch das herrschende Prinzip im Vorsorgerecht. Nur wer tätig wird, wird belohnt.

  • Zu viele vertrauen auf angeblich Bewährtes oder Mustertexte. Das „Berliner Testament “ ist ein klassisches Beispiel für eine häufig verfehlte Nachlassregelung. Steuerlich kann es katastrophal sein, weil eine doppelte Besteuerung erfolgt und Freibeträge nicht ausgeschöpft werden. Das Risiko der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen wächst. Oder man streitet darüber, ob Vor- und Nacherbschaft oder Voll- und Schlusserbschaft besteht oder ob bestimmte Regelungen bindend sind oder nicht.
  • Unterschätzt werden die Risiken von Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüchen. Miterben müssen bei wichtigen Angelegenheiten einstimmig entscheiden. Streit, Ärger und Kosten sind dann vorprogrammiert. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch. Ist der Nachlass oder der Erbe nicht liquide, kann es zu Notverkäufen kommen. Damit kann auch die Absicherung des überlebenden Ehegatten gefährdet sein und damit der Planung des Erblassers zuwiderlaufen.
  • Häufig wird auch die Geltung ausländischen Rechts unterschätzt, das insbesondere bei Auslandsimmobilien oder ausländischen Staatsbürgerschaften zur Anwendung gelangt. Im schlimmsten Fall wird eine Vorsorgeregelung gar nicht von der anderen Rechtsordnung anerkannt. Insoweit kann die Annahme oder die Aufgabe einer Staatsbürgerschaft relevant werden.
  • Viele haben auch rechtlich falsche Vorstellungen. So glauben etwa Ehegatten, sie könnten sich – ohne Vollmacht – gegenseitig vertreten. Manche wählen aus „falschen“ Motiven die Gütertrennung – mit unerwünschten erbrechtlichen und steuerlichen Folgen.
Einmal für immer vorgesorgt – von wegen!
  • Viele, die schon vorgesorgt haben,  sind im Glauben, das Werk sei getan. Die Jahre vergehen und das Leben entwickelt sich fort. Ehen werden geschieden, der Haupterbe verstirbt, Enkel werden geboren, die Vermögensverhältnisse, die Gesetzgebung oder Rechtsprechung ändern sich. Vorsorgeregelungen werden obsolet. Deshalb sollten Sie immer wieder  prüfen, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen noch greifen.
  • Selbst wenn inhaltlich richtige Vorsorgeregelungen getroffen wurden, kann das Wirksamwerden aus dem „banalen“ Grund scheitern, dass die entsprechende Verfügungen nicht oder zu spät „gefunden“ werden. Typisch ist die Anordnung der Bestattung im Testament. Bis aber das Testament eröffnet wird, ist der Erblasser meist bereits begraben.
  • Vielfach wird auch eine Patientenverfügung nicht rechtzeitig den behandelnden Ärzten gegeben, so dass nicht gewünschte ärztliche Handlungen  erfolgen. Daher ist ein Vorsorgeordner so wichtig!
Wie vorsorgen?

Häufig wird spontan vorgesorgt.  Oft werden Vorsorgemaßnahme ergriffen, wenn man von schlechten Fällen erfährt.
Ergebnis: Manche Maßnahmen widersprechen sich oder sind veraltet. Ein abgestimmtes und umfassendes Vorsorgekonzept fehlt.
Dies vermeiden Sie mit einem Vorsorgeordner, wo übersichtlich sämtliche Informationen und Unterlagen dokumentiert sind. Der Online-Vorsorgeordner gewährleistet den notwendigen Überblick.

Übersicht Vorsorge Planung

Planen Sie Ihre Vorsorge!
Zur Vorsorgeplanung gehören:

Vorsorge ist Fürsorge! 

Denken Sie nicht allein an sich, sondern auch an Ihre Verwandten und Freunde!
Die genannten Vorsorgemaßnahmnen können meist recht einfach und kostengünstig errichtet werden. Unterrichten Sie Ihre Bevollmächtigten, Angehörige und Freunde von Ihrer Vorsorge; das wir geschätzt.